Bundesfinanzhof urteilt: Kosten für Studium steuerlich absetzbar
Donnerstag 18. August 2011 von Stefan
Wie Spiegel Online schreibt, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Kosten für ein Studium bis zu 4 Jahre rückwirkend steuerlich angerechnet werden können.
Via: Spiegel Online
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Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 18. August 2011 um 05:44 und abgelegt unter Allgemein, Jobs & Karriere. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.