Bundesfinanzhof urteilt: Kosten für Studium steuerlich absetzbar
Donnerstag 18. August 2011 von Stefan
Wie Spiegel Online schreibt, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Kosten für ein Studium bis zu 4 Jahre rückwirkend steuerlich angerechnet werden können.
Via: Spiegel Online
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